Ehrenamtliche und Hauptamtliche
In fast allen Bereichen arbeiten Sie mit Hauptamtlichen zusammen. Ihre ehrenamtliche Tätigkeit ist kein Ersatz- oder Hilfsdienst für die Hauptamtlichen; sondern Sie und die Hauptamtlichen leisten eigenständige Dienste und ergänzen sich. Die Zusammenarbeit geschieht im gegenseitigen Einvernehmen, das die anderen als selbständige, gleichwertige und mitverantwortliche Partner sieht und akzeptiert.